Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldebedingungen
Vielen Dank für Dein Interesse, Mitglied im TanzES zu werden.
Die Tanzschule TANZES ist eine Tanz- und Fitnessschule mit einem sehr breiten Spektrum an Aktivitäten.
Beim Abschluss eines Vertrags gelten folgende Anmeldebedingungen:
Dabei steht das einzelne Mitglied im Mittelpunkt unseres Wirkens.
Zusätzlich legen wir hohen Wert auf eine freundschaftliche und familiäre Atmosphäre.
Partnerschaftlicher und fairer Umgang miteinander sind für uns selbstverständlich.
Unser Anspruch ist es, uns im Interesse unserer Mitglieder bestmöglich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Anregungen, Vorschläge und konstruktive Kritik sind daher jederzeit willkommen. Unabhängig davon ist etwas „Bürokratie“ jedoch leider unvermeidlich.
Daher nachfolgend unsere formalen Anmelde- und Vertragsbedingungen:
1. Vertragslaufzeit / Kündigung
a) Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 6 Monate bzw. abweichend 12 Monate bei Jahresverträgen.
b) Die Kündigungsfrist einer Mitgliedschaft beträgt einen Monat zum Monatsende unter Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (E-Mail) erfolgen. Wir können keine mündlichen Kündigungen oder WhatsApp Kündigungen entgegennehmen.
c) Wenn keine schriftliche Kündigung zum Vertragsablauf vorliegt, wird die Mitgliedschaft jeweils um 3 weitere Monate verlängert.
d) Die Mitgliedschaft endet vorzeitig, wenn das Mitglied aus dem Einzugsgebiet (40 km)
der Kursräume wegzieht und die Entfernung unzumutbar ist. Bitte um Nachweis.
e) Ferner kann die Mitgliedschaft während der Laufzeit pausiert oder vorzeitig gekündigt werden, wenn durch ärztliches Attest nachgewiesen wird, das aufgrund der Erkrankung des Mitglieds dauerhaft keine tanz sportliche Betätigung erfolgen darf.
f) Preisänderungen bei Mitgliedschaften
Die Tanzschule ist berechtigt, die Preise für Mitgliedschaften in angemessenem Umfang zu ändern, wenn sich die Kostenbasis für die angebotenen Leistungen wesentlich verändert hat. Eine solche Änderung kann insbesondere erfolgen bei:
– gestiegenen Miet-, Energie- oder Personalkosten,
– gesetzlichen Änderungen (z. B. Umsatzsteuer), oder
– allgemeinen Inflationsentwicklungen (z. B. Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts).
Eine Preisanpassung erfolgt höchstens einmal jährlich und wird dem Mitglied mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Höhe der Anpassung, deren Gründe und das Datum des Wirksamwerdens.
Übersteigt die Erhöhung 10 % des bisherigen Mitgliedsbeitrags, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu. Die Kündigung bedarf der Textform und muss vor dem Datum der Preisanpassung bei der Tanzschule eingehen.
Erfolgt keine Kündigung durch das Mitglied innerhalb der genannten Frist, gilt die geänderte Preisstruktur als akzeptiert.
g) Bei Umstufungen/Vertragswechsel wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ erhoben.
2. Kurs- und Teilnahmegebühren
a) Mit der Anmeldung verpflichte ich mich zur Zahlung der gesamten Teilnehmergebühr.
Bei Abos beträgt die Anmeldegebühr 45 € bei Erwachsenen und 30€ bei Kinder/Jugend Verträgen.
b) Die Teilnehmergebühr ist einmalig per Lastschrift fällig.
Es gelten die unten genannten SEPA Bedingungen.
c) Die bloße Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
d) Durch Kursteilnehmer selbst verschuldete Stundenausfälle können nicht finanziell erstattet werden.
e) Bei Erkrankung des Kursteilnehmers, die die weitere Teilnahme an dem Tanz- oder Fitnesskurs unmöglich macht, können keine Kursgebühren zurückerstattet werden.
Es besteht die Möglichkeit einer Gutschrift über diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Tanz- /Fitnesskurs.
f) Die Tanzschule TANZES hat jährlich Ferien.
(siehe: https://www.tanzes.com/openhours)
Diese „Betriebsruhen“ sind bereits pauschal in den Monatsbeiträgen berücksichtigt.
g) Gültigkeit Wertkarten:
Unsere TANZ ES Wertkarten sind zeitlich befristet – eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn per Attest nachgewiesen wird, dass über 50% der Wertkarten-Laufzeit eine Krankheit oder gesundheitliche Beeinträchtigung die Kursteilnahme unmöglich gemacht hat (z.B. Reha). In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ für die Verlängerung der Wertkarte erhoben.
h) Rücklastschriften
Eine Rücklastschrift entsteht, wenn ein fälliger Betrag per Lastschrift nicht abgebucht werden kann – zum Beispiel wegen unzureichender Kontodeckung oder fehlerhafter Bankdaten. Die Bank erhebt dafür Gebühren. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften + Weiterleitung der Bankgebühren erheben wir eine Pauschale in Höhe von 15€ pro Rücklastschrift.
3. Weitere Bedingungen
a) Bei Erkrankung des Tanzlehrers werden die versäumten Stunden nach Absprache mit den Kursteilnehmern nachgeholt.
b) Wir behalten uns Änderungen der Kurstermine und Lehrerwechsel vor.
Bei zu gering angemeldeten Kursteilnehmern bleibt das Recht, ausgeschriebene Kurse kurzfristig abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativkurs vorzuschlagen.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Tanzlehrer.
Ebenso ist die Tanzschule nicht verpflichtet, einen Tanzpartner zu stellen.
c) Die Teilnahme an den Kursen ist nicht übertragbar.
d) Das Tanzen sowie der Aufenthalt in den Räumen und bei Veranstaltungen der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr. Wir setzen körperliche Fitness und Gesundheit voraus. Besondere Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z. B. Gelenkprobleme) oder Verletzungen sind der/-m Tanzlehrer/-in vor Kursbeginn zu melden.
e) Für Personen- oder Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vom Tanzlehrer verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
f) Die im Unterricht erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreografien, Formationen usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
Die mittelbare und unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich - ist untersagt. Ebenso dürfen Choreografien oder Formationen nur nach Zustimmung durch die Tanzschulleitung aufgeführt werden.
4. Zusätzliche Bedingungen für Kinder- und Jugendkurse
a) Die Anmeldung von Minderjährigen erfolgt mit Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten.
b) Die Mindestlaufzeit bei Kindern und Jugendverträgen beträgt 6 Monate. Es gelten die allgemeinen Kündigungsbedingungen.
c) Während der gesetzlichen Schulferien finden keine Kinder- und Jugendkurse statt.
d) Kinderverträge gelten bis zum 16. Lebensjahr, danach erfolgt der Wechsel in einen Erwachsenenkurs.
5. Zusätzliche Bedingungen für die Showgruppe
a) Das Showgruppenmitglied erklärt hiermit, dass alle Aufnahmen (Videos und Fotos) auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, YouTube, etc. veröffentlicht werden können.
b) Alle Choreografien sind rechtlich geschützt und Eigentum des TANZ ES.
c) Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate
SEPA-Bedingungen
Ich ermächtige das TanzES, Zahlungen in der vertraglich vereinbarten Höhe von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TanzES auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen
Die Datenschutzerklärung der Tanzschule TANZ ES ist HIER einsehbar
Hiermit erkläre ich mich mit den oben genannten Vertragsregeln einverstanden.